Wichtige Hinweise vor einem Immobilienkauf in Bulgarien
Eine Besichtigung vor Ort ist wichtig und Ihr Makler sollte Sie dabei begleiten. Lassen Sie sich die Baupläne, Baugenehmigungen, einen aktuellen Auszug aus dem Grundbuch vorlegen und wenn nötig die Immobilie von einem Sachverständigen prüfen. Denn leider gibt es in Bulgarien wie auch in Deutschland unseriöse Verkäufer und Makler, die Ihnen baufällige, renovierungsbedürftige, verschuldete oder ungenehmigte Immobilien anbieten wollen. Prüfen Sie das Grundbuch auf Grundschulden und Hypotheken hin. Überprüfen Sie auch, ob der Eigentümer auch tatsächlich der Besitzer ist und ob bestimmte Nutz- oder Wohnrechte Dritter vorliegen.
Wenn Sie eine Immobilie im Ausland kaufen wollen, dann sollte der Kaufvertrag auch zusätzlich auf Deutsch vorhanden sein. Da Sie sich auch mit dem Eigentümer verständigen müssen, macht ein Dolmetscher, der Sie bei den Vertragsverhandlungen und der Kaufabwicklung zur Seite steht, sehr viel Sinn. Schließen Sie den Kaufvertrag nur im Beisein eines seriösen Notars ab. In einigen Ländern ist dies zwar nicht üblich, sichert Sie aber gegen Risiken ab.
Finanzierung und Steuern
Ein gutes Maklerbüro erkennen Sie daran, dass sie Sie rundum beraten und unterstützen können. Dazu gehört auch die Finanzierung Ihrer künftigen Immobilie, denn einen Kredit für eine Auslandsimmobilie zu bekommen, ist nicht ganz einfach. Deutsche Banken fordern für einen Kredit, neben einer guten Bonität, eine schuldenfreie Immobilie in Deutschland als Sicherheit. Dann können Sie zwar zu einer ausländischen Bank gehen, aber die Gebühren und Zinskonditionen sind hier meist höher. Außerdem müssen Sie die Details des Kreditvertrages verstehen, also macht es Sinn, dass der Bankberater im Idealfall deutsch spricht. Vorsicht ist geboten bei Krediten mit Banken im EU-Ausland, denn diese Kredite können starken Währungsschwankungen unterliegen, was den Immobilienkauf für Sie erheblich verteuern kann.
Auch beim Kauf von Immobilien im Ausland fallen in der Regel Grunderwerbsteuer und Grundsteuer an. Je nach Land müssen Sie aber auch Liegenschaftssteuer, Wohnsteuer oder Wertzuwachssteuer zahlen. Einheitliche Regelungen gibt es hierzu nicht – lediglich zu den Einkünften bei Vermietung der Auslandsimmobilie. Diese unterliegen in jedem Fall der deutschen Einkommenssteuer. Im schlimmsten Fall müssen die Einkünfte aber auch in dem Land versteuert werden, in dem sich Ihre Auslandsimmobilie befindet.